Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der OilChem e.U., Gumpendorfer Straße 59–61, 1060 Wien (im Folgenden „OilChem“), und ihren Kunden über die Bereitstellung von Sammelbehältern sowie die Sammlung, Abholung und den Ankauf von Altspeiseöl.
Unser Angebot richtet sich an Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB), insbesondere an Gastronomie-, Hotellerie- und Gewerbebetriebe. Ist im Einzelfall ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) Vertragspartner, gehen dessen zwingende Bestimmungen diesen AGB vor.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn OilChem ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn OilChem in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2
Vertragsabschluss
Angaben auf unserer Website, in Prospekten und in sonstigen Unterlagen sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar.
Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung eines Sammelvertrags, durch eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von OilChem oder spätestens mit der ersten Aufstellung eines Sammelbehälters bzw. der ersten Abholung zustande.
§ 3
Sammelbehälter
OilChem stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrags geeignete Behälter zur Sammlung von Altspeiseöl zur Verfügung. Die Behälter bleiben Eigentum von OilChem.
Der Kunde verpflichtet sich, die Behälter sachgemäß zu behandeln und ausschließlich für die Sammlung von Altspeiseöl zu verwenden. Er haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen.
Geht ein Behälter verloren oder wird er durch unsachgemäße Handhabung beschädigt, hat der Kunde einen pauschalen Ersatzbetrag von 60 € netto je Behälter zu leisten.
Um Beschädigungen der Behälter zu vermeiden und die Qualitätsanforderungen an das Altspeiseöl einzuhalten, darf ausschließlich abgekühltes Altspeiseöl mit einer Temperatur von höchstens 100 °C eingefüllt werden.
Nach Vertragsende stellt der Kunde die Behälter entleert und frei zugänglich zur Abholung durch OilChem bereit.
§ 4
Qualität des Altspeiseöls
Das übergebene Altspeiseöl muss frei von unzulässigen Verunreinigungen sein. Unzulässig sind insbesondere Mineralöle, Reinigungs- und Lösungsmittel, Chemikalien sowie sonstige Abfälle, die nicht zum Altspeiseöl gehören.
Bei jeder Abholung nimmt OilChem standardmäßig einen Mengenabzug von 6 % für Wasser und sonstige Verunreinigungen vor.
OilChem ist berechtigt, minderwertiges oder stark verunreinigtes Altspeiseöl zurückzuweisen. In diesem Fall ist der Kunde selbst für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich.
§ 5
Abholung und Übernahme
Abholtermine werden zwischen OilChem und dem Kunden vereinbart. Der Kunde sorgt dafür, dass die Behälter zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind.
Die übernommene Menge wird bei der Abholung festgestellt und dokumentiert. Mit der Übernahme geht das Eigentum am Altspeiseöl auf OilChem über.
OilChem ist als Abfallsammler nach § 17 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) verpflichtet, Art, Menge, Herkunft und Verbleib der übernommenen Abfälle aufzuzeichnen. Der Kunde stellt die dafür erforderlichen Angaben zu seinem Betrieb vollständig und richtig zur Verfügung.
§ 6
Preise und Zahlung
Es gelten die im Einzelfall vereinbarten Preise und Ankaufsvergütungen. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
OilChem ist berechtigt, Preise und Vergütungen anzupassen, wenn sich die Kosten für die Leistungserbringung erheblich ändern, etwa durch gestiegene Löhne, Transportkosten oder veränderte Rohstoffpreise. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Ist der Kunde mit einer Anpassung nicht einverstanden, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens schriftlich kündigen.
Ankaufsvergütungen werden auf Grundlage der festgestellten Menge nach Abzug gemäß § 4 Abs. 2 berechnet und in der vereinbarten Form ausbezahlt.
§ 7
Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird zunächst für eine feste Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen.
Nach Ablauf dieser Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Diese Kündigungsfrist gilt auch für alle Verlängerungsjahre.
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung per E-Mail an office@oil-chem.at ist ausreichend.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8
Haftung
OilChem haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden.
Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verlust innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
§ 9
Höhere Gewalt
Beide Parteien sind von ihren vertraglichen Pflichten befreit, solange höhere Gewalt die Erfüllung unmöglich macht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Kriege und sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen.
Für die Dauer dieser Umstände ruhen die Leistungspflichten beider Parteien. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer des Hindernisses.
§ 10
ISCC-Selbsterklärung über Altspeiseöl
Die ISCC-Selbsterklärung über Altspeiseöl ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung integraler Bestandteil dieser AGB.
Mit Abschluss des Vertrags bestätigt der Kunde, die Selbsterklärung zur Kenntnis genommen zu haben, und verpflichtet sich, ihre Inhalte einzuhalten.
OilChem behält sich vor, diese AGB bei Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen oder sonstiger maßgeblicher Umstände anzupassen.
Der Kunde wird über Änderungen schriftlich oder per E-Mail informiert. Widerspricht er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich, gelten die geänderten AGB als angenommen. OilChem weist den Kunden in der Mitteilung auf diese Frist und die Bedeutung seines Schweigens gesondert hin.
§ 12
Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für alle Vertragsverhältnisse zwischen OilChem und dem Kunden gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Fragen zu unseren Bedingungen?
Wir erklären Ihnen gern jeden Punkt, bevor Sie einen Sammelvertrag abschließen.