AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Abholung von Altspeisenfett durch OilChem e.U.

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die regelmäßige Abholung von Altspeisenfett, das frei von Essensresten ist, durch OilChem e.U.

1.2. OilChem e.U. stellt dem Partnerrestaurant geeignete Behälter zur Verfügung, in denen das Altspeisenfett gesammelt wird.

1.3. Auf ausdrücklichen Wunsch stellt OilChem e.U. einen Speiserestefilter zur Verfügung.

1.4. Der Rahmenvertrag gilt für alle zukünftigen Abholungen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis des abgegebenen Altspeisenfetts zu einem Preis von [ ] €/Liter, wobei eine Gutschrift in Höhe der abgegebenen Menge im vereinbarten Intervall erstellt wird.

§ 2 Abholverfahren

2.1. Die Abholung des Altspeisenfetts erfolgt durch Abpumpen (oder situativ durch Mitnahme zur Reinigung) des Fetts aus den von OilChem e.U. bereitgestellten Behältern.

2.2. Das Partnerrestaurant informiert OilChem e.U., sobald der Behälter zu 75% gefüllt ist, um einen Abholtermin zu vereinbaren. Die Benachrichtigung kann per E-Mail, WhatsApp oder Anruf erfolgen.

2.3. OilChem e.U. stimmt den Abholtermin im Einvernehmen mit dem Partnerrestaurant ab.

2.4. Nach der Abholung wird der Behälter dem Partnerrestaurant zurückgegeben.

§ 3 Mengenmessung und Dokumentation

3.1. Vor Ort wird die abgegebene Menge an Altspeisenfett am IBC-Container gewogen.

3.2. OilChem e.U. stellt dem Partnerrestaurant einen Lieferschein mit der genauen Menge des abgeholten Altspeisenfetts aus.

§ 4 Pflichten des Partnerrestaurants

4.1. Das Partnerrestaurant verpflichtet sich, ausschließlich Altspeisenfett ohne Essensreste in die von OilChem e.U. bereitgestellten Behälter zu füllen.

4.2. Das Partnerrestaurant informiert OilChem e.U. rechtzeitig, sobald der Behälter zu 75% gefüllt ist.

4.3. Für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung der von OilChem e.U. bereitgestellten Behälter oder anderer Anlagen entstehen, haftet das Partnerrestaurant und ersetzt den Anschaffungswert der beschädigten Gegenstände.

§ 5 Pflichten von OilChem e.U.

5.1. OilChem e.U. stellt geeignete Behälter zur Verfügung und wartet diese regelmäßig.

5.2. OilChem e.U. verpflichtet sich, die Abholungen termingerecht durchzuführen und die abgegebene Menge korrekt zu dokumentieren.

§ 6 Haftung

6.1. OilChem e.U. haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Abholung entstehen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

6.2. Das Partnerrestaurant haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Befüllung der Behälter entstehen, insbesondere durch das Einfüllen von Öl mit einer Temperatur über 100°C.

§ 7 Zahlungsmodalitäten

7.1. Die Vergütung für das übergebene Altspeisenfett erfolgt am Ende jedes Abrechnungsintervalls per Banküberweisung auf das im Rahmenvertrag angegebene Konto des Partnerrestaurants. Die Gutschrift wird per E-Mail versendet.

7.2. Die Vergütung richtet sich nach dem aktuellen Marktpreis für Altspeisenfett und kann je nach Marktlage variieren. Bei erheblichen Preisschwankungen informiert OilChem e.U. das Partnerrestaurant vor der nächsten Vergütung.

§ 8 Vertragsdauer und Kündigung

8.1. Dieser Rahmenvertrag tritt am [ ] in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

8.2. Die Mindestvertragslaufzeit für den “Standard-UCO Rahmenvertrag” beträgt 6 Monate.

8.3. Bei Vertragsbeendigung muss das Partnerrestaurant die bereitgestellten Anlagen unbeschädigt zurückgeben.

8.4. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Monaten schriftlich gekündigt werden.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 10 Datenschutz

10.1. OilChem e.U. verpflichtet sich, alle im Rahmen dieses Vertrages erhobenen personenbezogenen Daten des Partnerrestaurants gemäß der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu verarbeiten.

10.2. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.

10.3. Das Partnerrestaurant hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen, sowie die Berichtigung oder Löschung der Daten zu fordern, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 11 Vertragsänderungen aufgrund von Gesetzesänderungen

11.1. Sollte sich die gesetzliche Lage im Bereich der Abfallentsorgung oder des Altspeisenfettrecyclings ändern, behält sich OilChem e.U. das Recht vor, die Bedingungen dieses Vertrages entsprechend anzupassen.

11.2. Änderungen werden dem Partnerrestaurant schriftlich mitgeteilt. Sollte das Partnerrestaurant den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang widersprechen, gelten diese als akzeptiert.

§ 12 Höhere Gewalt

12.1. OilChem e.U. haftet nicht für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse.

12.2. In Fällen höherer Gewalt werden die Vertragsparteien von ihren Pflichten entbunden, solange die Umstände bestehen. Beide Parteien verpflichten sich, sich gegenseitig unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses zu informieren.

§ 13 Salvatorische Klausel

13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1. Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist der Gerichtsstand der Sitz von OilChem e.U., sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

14.2. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

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