AGB

Rahmenvertrag zur Abholung von Altspeisenfett

Zwischen dem Auftraggeber und einem Bieter (Auftragnehmer) kommt im Fall der Zuschlagserteilung auf das Angebot des Bieters der folgende Rahmenvertrag zustande:

über die Abholung von Altspeisenfett
Version: Standard

Dieser Rahmenvertrag wird zwischen OilChem e.U. Lucretia Karamarkovic
Und [ ] - nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt - über die Abholung von Altspeisenfett geschlossen.
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die regelmäßige Abholung von Altspeisenfett, das frei von Essensresten ist, durch OilChem e.U.
1.2. OilChem e.U stellt dem Partnerrestaurant geeignete Behälter zur Verfügung, in denen das Altspeisenfett gesammelt wird.
1.3. OilChem e.U stellt bei ausdrücklichem Bedarf einen Speiserestefilter zur Verfügung. Der Rahmenvertrag gilt für alle im Einzelnen abzuschließenden Abgaben. Auf Basis dieses Rahmenvertrags kann OilChem e.U bei jeder Abholung eine genaue Vergütung von [ ] €/Liter berechnen und anhand der abgegeben Menge [ ] innerhalb eines Intervalls eine Gutschrift bereitstellen.
§ 2 Abholverfahren
2.1. Die Abholung des Altspeisenfetts erfolgt durch Abpumpen (oder situativ bei Mitnahme zur Reinigung) des gesammelten Fetts aus dem von OilChem e.U bereitgestellten Behälters.
2.2. Das Partnerrestaurant informiert OilChem e.U, sobald eine 75%ige Befüllung des Behälters erreicht wurde, um eine Abholung zu vereinbaren. Die Information kann per E-Mail, WhatsApp oder Anruf erfolgen.
2.3. OilChem e.U vereinbart daraufhin einen Abholtermin, der für beide Parteien zufriedenstellend ist.
2.4. Nach dem Abpumpen wird der Container wieder an das Partnerrestaurant übergeben.
§ 3 Mengenmessung und Dokumentation
3.1. Vor Ort wird die abgegebene Menge an Altspeisenfett am IBC Container gewogen.
3.2. OilChem e.U stellt dem Partnerrestaurant einen Lieferschein mit der korrekten Menge des abgeholten Altspeisenfetts aus.
§ 4 Pflichten des Partnerrestaurants
4.1. Das Partnerrestaurant verpflichtet sich, das Altspeisenfett ohne Essensreste in den von OilChem e.U bereitgestellten Behälter zu füllen.
4.2. Das Partnerrestaurant informiert OilChem e.U rechtzeitig, sobald der Behälter zu 75% gefüllt ist, um eine Abholung zu vereinbaren.
4.3. Bei Beschädigung des bereitgestellten Behälters oder anderer von OilChem e.U zur Verfügung gestellten Anlagen durch unsachgemäße Verwendung durch das Partnerrestaurant, muss das Partnerrestaurant den Anschaffungswert des Behälters bzw. der beschädigten Anlagen zurückerstatten.
§ 5 Pflichten von OilChem e.U.
5.1. OilChem e.U verpflichtet sich, geeignete Behälter zur Verfügung zu stellen und diese regelmäßig zu warten.
5.2. OilChem e.U verpflichtet sich, die vereinbarten Abholungen termingerecht durchzuführen und die abgegebene Menge korrekt zu dokumentieren.
§ 6 Haftung
6.1. OilChem e.U haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Abholung des Altspeisenfetts entstehen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
6.2. Das Partnerrestaurant haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Befüllung des bereitgestellten Behälters entstehen. Dies beinhaltet außerdem das Befüllen des Behälters mit frischem Öl welches eine Temperatur von 100°C überschreitet.
§ 7 Zahlungsmodalitäten
7.1. OilChem e.U. verpflichtet sich, die Vergütung für das übergebene Altspeisenfett am Ende jedes Intervalls per Banküberweisung auf das im Rahmenvertrag angegebene Bankkonto des Partnerrestaurants zu leisten. Die Gutschrift wird per E-Mail an das Im Rahmenvertrag angegebene E-Mail-Konto versendet.
7.2. Die monatliche Vergütung basiert auf dem Marktpreis für Altspeisefett und kann je nach Marktentwicklung schwanken. Bei erheblichen Preisschwankungen verpflichtet sich OilChem e.U., den Vertragspartner vor Fälligkeit der im Intervall anfallenden Vergütung über die aktuelle Marktsituation und die Anpassung der Vergütung pro Liter zu informieren.
7.3. Bezieht der Vertragspartner Frisch Öl von OilChem e.U., werden die Vergütung und die anfallenden Kosten für das Frisch Öl entgegen gerechnet.
§ 8 Vertragsdauer und Kündigung
8.1. Dieser Rahmenvertrag tritt am [ ] in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
8.2. Die Mindestvertragsdauer bei dem "Standard-UCO Rahmenvertrag" beträgt mindestens 6 Monate.
8.3. Bei Beendigung des Vertrages, unabhängig von der Ursache, muss das Partnerrestaurant die bereitgestellten Anlagen vollständig und schadensfrei an OilChem e.U. Lucretia Karamarkovic zurückgeben.
8.4. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monaten schriftlich gekündigt werden.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen.

Um die vollständige Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als PDF anzusehen und herunterzuladen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link:

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